gesetzlich Versicherte

Seit 2012 können osteopathische Behandlungen in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.

Als ausgebildete Osteopathin erfülle ich alle Kriterien für eine Bezuschussung durch die Krankenkasse, einschließlich einer Heilpraktikerprüfung und 1350 Stunden Osteopathie-Ausbildung. Für eine Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen ist in der Regel ein ärztliches Rezept mit Empfehlung „Osteopathie“ oder Diagnose erforderlich. Es können jedoch weitere Bedingungen und unterschiedliche Bezuschussungshöhen gelten, die je nach Krankenkasse variieren.

Eine Liste der gesetzlicher Krankenkassen und wie sie sich zu Osteopathie stellen, finden Sie hier:

osteopathie.de/service-krankenkassenliste oder osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Sollten Sie über eine gesetzliche Absicherung hinaus eine Zusatzversicherung haben, geben Sie mir bitte frühzeitig bescheid, damit ich Ihnen eine entsprechende Rechnung ausstellen kann.


Privatversicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen in der Regel ebenfalls, sofern diese im Versicherungsvertrag vereinbart wurden.

Sollten Sie die Behandlungskosten über Ihre private Kranken- oder Zusatzversicherung abrechnen wollen bzw. können, wird eine differenzierte Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es letztendlich die Entscheidung der Krankenkasse ist, ob eine Bezuschussung gewährt wird oder nicht.

 

Behandlungsreihe

Für einen langanhaltenden Behandlungserfolg ist es empfehlenswert, mehrere Behandlungen in einem Rhythmus von etwa vier Wochen einzuplanen, insbesondere wenn die Beschwerden schon länger bestehen. Eine Behandlungsreihe von drei bis sechs Behandlungen kann je nach Beschwerdebild sinnvoll sein. In akuten Fällen können zwei bis drei Behandlungen in kürzeren Abständen hilfreich sein. 


Haben Sie Fragen zum Behandlungsablauf? Sprechen Sie mich gerne an!