gesetzlich Versicherte
Seit 2012 können osteopathische Behandlungen in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.
Als ausgebildete Osteopathin erfülle ich alle Kriterien für eine Bezuschussung durch die Krankenkasse, einschließlich einer Heilpraktikerprüfung und 1350 Stunden Osteopathie-Ausbildung. Für eine Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen ist in der Regel ein ärztliches Rezept mit Empfehlung „Osteopathie“ oder Diagnose erforderlich. Es können jedoch weitere Bedingungen und unterschiedliche Bezuschussungshöhen gelten, die je nach Krankenkasse variieren.
Eine Liste der gesetzlicher Krankenkassen und wie sie sich zu Osteopathie stellen, finden Sie hier:
- osteopathie.de/service-krankenkassenliste
- osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
- osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme